Im Bewusstsein um unsere Verantwortung für den Gesundheitszustand unserer MitarbeiterInnen sowie in Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, wurden die Arbeiten auf unseren österreichischen Baustellen ab dem 18. März 2020 vorübergehend eingestellt.
Mit der seit dem 27. März 2020 existierenden und mittlerweile vom Gesundheitsminister per Erlass für verbindlich erklärten Klarstellung welche Maßnahmen für Arbeiten auf Baustellen zu treffen sind – vor allem wenn der Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen MitarbeiterInnen nicht eingehalten werden kann – gibt es die Möglichkeit, die Arbeiten auf unseren Baustellen wieder aufzunehmen.
Dieser Prozess der Wiederinbetriebnahme wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da einerseits die Sicherheitsmaßnahmen erst umgesetzt werden müssen und andererseits die dafür erforderlichen Schutzausrüstungen für MitarbeiterInnen nur bedingt verfügbar sind.
Weiters haben wir in Wahrnehmung unserer sozialen Verantwortung für alle ArbeiterInnen und Angestellten das Modell der Kurzarbeit gewählt, um ein Freisetzen von MitarbeiterInnen zu verhindern. Dieses Modell dient zur Überbrückung der Zeitspanne bis wieder alle Baustellen in Betrieb genommen werden können bzw. jener Phase, in der ein Vollbetrieb der Baustellen aufgrund Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen noch nicht möglich ist und daher mit verringertem Personalstand gearbeitet werden muss.